Höfe
Clementzhof
Der Suttroper Hof war das alte Enestmanngut, das auch in der Gründungsurkunde der Matthaeusvikarie genannt wird. Am 24. Juni 1404 verkauften Goswin Lurewalt, seine Ehefrau Styne, die Söhne Helmich und Fobele und die Tochter Gerdrud ihr Gut zu Suttrop (Suttorpe), genannt der van Ensten Gut, mit all seiner Zubehör als ein freies Eigen für 80 Mark Soester Geld an Deymelen Rukorne und dessen Ehefrau Else. Der Verkauf geschah vor Mennyken Elickynghe, einem geschworenen Richter zu Rüthen (Rueden) (Pfarrarchiv Urkunde Nr. 7). Wohl nach einem erneuerten Besitzerwechsel verkauften dann am 17.Februar 1456 der Warsteiner Bürger Hans Rotgher und sein Frau Else den Hof, genannt Enestmanngud, zu Suttrop an den Altar Unserer Lieben Frau Messe zu Eversberg, die jetzt neu gestiftet und ausgestattet ist (“de nu nygge funderet, begrepen unde gemaket is”). Es siegelt Arndt Tyleken, weltlicher Richter zu Warstein (Urkunde Nr. 13; vgl. auch die Bestätigung in der Urkunde Nr. 14 von 1456 Februar 28). Später begegnet der Name Clemets- oder Clemenshof nach dem Namen des Pächters Klemmer. Das Gut war 80 Morgen 1 Rute groß, davon 8 Morgen Pachtung; der Boden soll von geringer Güte gewesen sein. Die jährliche Pacht, als Pachtzeit waren gewöhnlich 12 Jahre festgesetzt, betrug 6 Mütte (12 Scheffel) Roggen, 6 Mütte Gerste und 14 Mütte Hafer nebst einem Goldgulden und 6 Hühner Binnerpacht (kleinere Abgaben); außerhalb erhielt der Eversberger Rat, der die Verpachtung vornahm, ein jährliches Gewinngeld von 1 Mütte Roggen. Freilich belasteten Missgriffe bei der Auswahl der Pächter, Unglücksfälle wie Hagelschlag und Mißwachs, Kriegszeiten und Einquartierungen wie drückende öffentliche Abgaben den Hof so sehr, daß 1729 der kurfürstliche Richter in Rüthen erklärte, die bisherige Pacht könne ohne den Ruin des Kolonen nicht gehalten werden. 1743 meinten der Eversberger Magistrat und Pastor Hilgenhövel aus Eversberg übereinstimmend, die meisten Bauernhöfe im Herzogtum Westfalen müssten zugrunde gehen, da die Schatzungen von Jahren zu Jahren sich ansehnlich vermehren. Zunächst blieb der Pächter von 1673 - 1678 mit 34 Müdde Hartkorn und 78 Müdde Hafer im Rückstand, wie Nicolai vor einer kurfürstlichen Kommission ausführte. Wohl wollte der Pächter den Rückstand abtragen und die Pacht regelmäßig entrichten, doch beschwerte sich schon 1688 Nicolai erneut über die Unzulänglichkeiten der Lieferungen. Unter Pastor Hilgenhövel schwollen die Rückstände immer mehr an, sie sind 1720 zu 92 RT.und 1727 zu 193 Rt. angegeben. Zwei Jahre später 1729 wurde in einem vor dem Rüthener Gericht geschlossenem Vergleich die Restschuld auf 115 Rt.; die in 5 Jahren abzutragen waren, und die jährliche Pacht auf je 10 Scheffel Roggen, Gerste und Hafer nebst der gewöhnlichen Binnerpacht ermäßigt. Gleichwohl wurde auch dieser Vergleich nicht gehalten, die Rückstände wuchsen bis 1741 auf 300 Rt. an. Daneben wurde der Hof mit seinem Bestand immer mehr verwüstet: Die Pächter verpfänden Teile, so daß 1714 ein neuer Pächter die Pfandstücke nur gegen die Einlösesumme zugewiesen bekommen konnte. 1729 fehlte bei der angesprochenen Verhandlung vor dem Rüthener Gericht ein Teil der zum gehörigen Hof gehörende Grundstücke, 1743 gar waren 20 Morgen, rund 1/4 des Gesamtbesitzes, “gantz verkommen und können nicht wieder aufgefunden werden”, wie der Eversberger Rat und Pastor feststellten. Zudem stand noch wegen Rückstandes von über 40 Schatzungen ein Zwangsverkauf durch die Landstände, zu befürchten. Von dem den Hof noch zugehörigen 60 Morgen blieb, wie Hilgenhövel schrieb, “schier die Halbscheid wilt und wüst liegen. Der zunehmende Verfall des Hofes und die damit verbundenen Verluste ließen bald die Frage der Verantwortlichkeit ein Streit zwischen Pastorat und Magistrat entstehen. Schon 1679 hatte Nicolai vor der kurfürstlichen Kommission den Standpunkt vertreten, die Stadt müsse für die Rente aufkommen, und 1741 schrieb Hilgenhövel, der Stadt sei nach Abhaltung der Visitationen allemal aufgegeben worden, dem Pastor die Rente von den Höfen zu verschaffen, sie hätte dem aber “blutschlecht” nachgelebt. Zwar kam es 1723 “umb vermeidung weiteren zwiespaltz und mishelligkeit wegen beyschaffung dero rückständigen renthen von dem Clemetshof zu Suttrop” zu einem Vergleich, wonach Stadt und Pastorat sich in die Kosten eines Prozesses gegen die Pächter teilten, als jedoch die Rückstände auf 300 Rt. anwuchsen und die Stadt sich weigerte, dafür aufzukommen, klagte Hilgenhövel 1742 vor dem Werler Offizial. Hildenhövel machte geltend, die Stadt sei auch nach Übertragung der Höfe an die Pastorat Erb- und Grundherr geblieben, wie sie seinerzeit die Pächter ohne Zutun des Pastors angenommen habe; die ihr obliegende Aufsicht habe sie jedoch vernachlässigt und müsse daher für die Folgen einstehen. Die Stadt hingegen erklärte, wenn jemand eine Stiftung mache, so könne ihm niemand zumuten, auch noch für die Renten einzustehen; wer wolle da noch eine Stiftung machen! Selbst wenn ein früherer Magistrat versprochen hätte, für die Renten zu sorgen, so binde das die Nachfolger, die jährlich neu gewählt würden, nicht. Auch hätten die Bescheide bei Kirchenvisitationen für den Magistrat keine bindende Rechtskraft und der Pastor, der viel gescheiter sei als die ungelehrten Herren des Magistrats, hätten sich selbst mehr um die Sache kümmern können. Hilgenhövel drang mit seiner Klage nicht durch. Das Hin- und Her der Schriftsätze mit “ohnartigen” Worten auf beiden Seiten ermüdete aber die Parteien, so daß sie gern die Gelegenheit ergriffen, als der Suttroper Ackersmann Peter Thiele genannt Hahne, dessen Hof dem Pfarrgut benachbart war, dieses für 400 Taler übernehmen wollte. Man rechnete aus, daß man mit dem Kapital wenigstens 16 Taler Rente im Jahr erziele, während von der auf 20 1/2 Taler in Geldwert zu schätzenden Pacht kaum Zweidrittel zu erhoffen seien. Der Magistrat erklärte sich sogar bereit, die Sicherung für Kapital und Zinsen zu gewährleisten. Mit dieser ausdrücklichen Verpflichtung genehmigte 1743 das Generalvikariat den Verkauf, der jedoch erst 1748 erfolgte. Zwei Jahre (1750) später verkaufte Thiel den Hof zu je einem Viertel an die Suttroper Dorfleute Hinrich Clusen, Adam Schilling, Anton Kellermann und Johan Bernd Funke. Vom Verkauf ausgeschlossen waren das auf dem Hof stehende Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude, fernen die den Ländern anhaftenden und dem letzte Kolon zustehenden Leistungen. Aus deren Erlös sollten sobald als möglich die rückständige Pacht und die aufgelaufenen Schatzungen bezahlt werden. Ob der Hof mit der ursprünglichen oder der verminderten Morgenzahl verkauft worden ist, sagt der Verkaufsbrief nicht. Zumindest hatte sich der Magistrat erboten, dem Pastor bei Rückkauf der verlorenen Grundstücke hilfreich beizuspringen, ohne daß er solches zu “thun” schuldig sei oder sonst für irgendwas verantwortlich gemacht werden könne. Bei der Unsicherheit über etwaig noch zu erwartende Forderungen wie etwa die Schatzungen ist es daher verständlich, wenn das Eigentum am Verkaufsobjekt umschrieben wurde: “Der Pastorat oder vielmehr der Stadt oder Pfarrkirche erbeigentümlich zustehende Bauernhof
